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29.09.2026 | Klimatechnik Kältetechnik

F-Gase-Verordnung: So bereiten Unternehmen ihre Kälte- und Klimaanlagen auf die neuen Vorgaben vor

Wer in den vergangenen Monaten eine neue Kälte- oder Klimaanlage geplant hat, ist vermutlich schon über sie gestolpert: Die F-Gase-Verordnung der EU. Seit 2024 gilt eine überarbeitete Fassung und ab 2027 werden die ersten wirklich spürbaren Stufen scharf geschaltet. Für Betreiber von Kühlhäusern, Lagerhallen oder gewerblichen Klimaanlagen lohnt sich deshalb jetzt ein genauer Blick auf die eigene Anlagensituation, nicht erst, wenn eine Komponente ausfällt und Ersatzteile knapp 

 

Was die Verordnung konkret regelt

Kern der Verordnung (EU) 2024/573 ist die schrittweise Reduzierung von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen, kurz HFKW, in Kälte- und Klimaanlagen. Diese Kältemittel haben ein hohes Treibhauspotenzial, gemessen als GWP-Wert (Global Warming Potential), und tragen bei Leckagen spürbar zum Klimaeffekt bei. Die EU begrenzt deshalb die insgesamt verfügbare Menge über ein Quotensystem: Lag sie 2025 und 2026 noch bei rund 42,9 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent, sinkt sie ab 2027 auf etwa 21,7 Millionen Tonnen, eine Halbierung innerhalb weniger Jahre. Bis 2050 soll die verfügbare Menge auf null zurückgehen.

 

Neue Grenzwerte für Neuanlagen ab 2027

Für Neuanlagen greifen ab 2027 erstmals harte GWP-Obergrenzen:

  • Split-Klimageräte und Wärmepumpen bis 12 kW werden nach Bauart unterschieden: Luft-Wasser-Systeme dürfen ab 2027 nur noch mit Kältemitteln mit einem GWP unter 150 in Verkehr gebracht werden, bei Luft-Luft-Systemen gilt diese Grenze ab 2029. Ab 2035 sind bei Splitanlagen bis 12 kW grundsätzlich nur noch Kältemittel ganz ohne Fluor zulässig, vorbehaltlich einzelner Sicherheitsausnahmen.
  • Für Monoblock-Anlagen bis 50 kW gilt eine Grenze von GWP unter 150 bereits ab 2027, größere Monoblock-Systeme folgen 2030.
  • Größere Split-Anlagen über 12 kW bekommen mehr Zeit: GWP unter 750 ab 2029, GWP unter 150 ab 2033.
  • Bei gewerblichen, ortsfesten Kälteanlagen, wie sie in Kühlhäusern oder in der Lebensmittellagerung üblich sind, gilt für Neuware bereits seit 2025 ein Verbot von Kältemitteln mit GWP über 2.500. Für die Jahre danach gelten je nach Anlagentyp und Kältemittelmenge weitere, differenzierte Grenzwerte, die sich nicht pauschal in einem Satz zusammenfassen lassen. Bei einer konkreten Investitionsentscheidung lohnt sich deshalb der Blick in die für die jeweilige Anlage geltenden Fristen.

Wer aktuell eine neue Anlage plant, sollte diese Fristen von Anfang an mitdenken. Eine Investition, die heute noch die Übergangsgrenzen ausnutzt, kann in wenigen Jahren technisch überholt sein.

 

Was das für bestehende Anlagen bedeutet

Für den Bestand gibt die Verordnung Entwarnung, zumindest teilweise: Laufende Anlagen dürfen weiter betrieben und repariert werden, ein Zwang zum vorzeitigen Austausch besteht nicht. Enger wird es allerdings bei der Nachfüllung. Recyceltes Kältemittel mit einem GWP über 2.500 darf ab 2030 in Kälteanlagen nicht mehr verwendet werden, bei Wärmepumpen und Klimaanlagen ab 2032. Bei einem Defekt an einer älteren Anlage mit hochklimawirksamem Kältemittel wird Nachfüllen damit zunehmend schwieriger und, weil die verfügbare Menge insgesamt sinkt, absehbar auch teurer.

Unverändert bleibt die Pflicht zu regelmäßigen Dichtheitskontrollen. Sie gilt grundsätzlich ab einer Füllmenge von 5 Tonnen CO2-Äquivalent und ist gestaffelt: jährlich zwischen 5 und unter 50 Tonnen, halbjährlich zwischen 50 und unter 500 Tonnen, vierteljährlich ab 500 Tonnen. Ist ein Leckage-Erkennungssystem installiert, verdoppeln sich diese Intervalle. Die Nachweise müssen mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden. Wer diese Dokumentation nicht ohnehin schon sauber führt, sollte spätestens jetzt damit anfangen.

 

Natürliche Kältemittel als zukunftssichere Alternative

Ein Grund, warum die neuen Grenzwerte für viele Gewerbebetriebe weniger dramatisch ausfallen, als es zunächst klingt: Natürliche Kältemittel wie CO2 (R744), Propan (R290) oder Ammoniak (R717) fallen nicht unter die F-Gase-Regulierung, ihr GWP-Wert liegt bei nahezu null. In der gewerblichen Kälte- und Klimatechnik, etwa bei Kühlhäusern, in der Lebensmittelindustrie oder in Lagerlogistik, sind sie längst etabliert und technisch ausgereift.

Der Umstieg lohnt sich nicht in jedem Fall gleichermaßen. Die Anschaffungskosten liegen bei manchen natürlichen Kältemitteln höher und nicht jede Bestandsanlage lässt sich ohne Weiteres umrüsten. Bei Neuanschaffungen oder größeren Modernisierungen sprechen die längerfristige Unabhängigkeit von der schrumpfenden HFKW-Quote und die stabile Verfügbarkeit aber klar für eine Prüfung dieser Option.

 

Was Betreiber jetzt tun sollten

Ein paar Schritte lassen sich schon heute angehen, unabhängig davon, wann die nächste Investition ansteht:

  • Bestand erfassen: Welche Kältemittel mit welchem GWP-Wert laufen aktuell in den eigenen Anlagen und wann wird die nächste größere Investition fällig?
  • Bei Neuplanungen von Anfang an niedrig-GWP- oder natürliche Kältemittel einplanen, statt in wenigen Jahren erneut umrüsten zu müssen.
  • Dichtheitskontrollen und Wartungsnachweise lückenlos dokumentieren.
  • Fragen zu Förderungen oder steuerlichen Aspekten mit einem unabhängigen Energieberater klären.

 

Gehen Sie den nächsten Schritt mit FRIO

Die F-Gase-Verordnung verändert die Kälte- und Klimatechnik nicht über Nacht, aber sie setzt klare Fristen, an denen sich Investitionsentscheidungen jetzt schon ausrichten lassen. Wer seine Anlagen kennt und rechtzeitig plant, vermeidet teure Überraschungen beim nächsten Defekt.

Sie möchten wissen, welche Kältemitteloptionen für Ihre Anlage technisch infrage kommen? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie zu Planung, Installation und Wartung Ihrer Kälte- und Klimatechnik.

 

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